Artikel 113: Inkrafttreten und Geltungsbeginn
Kapitel 13 Schlussbestimmungen
(1)
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Sie gilt ab dem 2. August 2026.
Jedoch:
Sie gilt ab dem 2. August 2026.
Jedoch:
- a)Die Kapitel I und II gelten ab dem 2. Februar 2025;
- b)Kapitel III Abschnitt 4, Kapitel V, Kapitel VII und Kapitel XII sowie Artikel 78 gelten ab dem 2. August 2025, mit Ausnahme des Artikels 101;
- c)Artikel 6 Absatz 1 und die entsprechenden Pflichten gemäß dieser Verordnung gelten ab dem 2. August 2027.
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